SiGeKo in der Planungsphase
(nach §3 Nr. 2 BaustellV)
Vorankündigung
Erstellen und Übermitteln an die zuständige Behörde;
Anpassen bei erheblicher Änderung
Einbinden von Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Analysieren der architektonischen, technischen und organisatorischen Planung auf Sicherheits- und Gesundheitsschutzrisiken:
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Beurteilen und Bewerten von Einflüssen aus dem Baugrundstück, aus der Nachbarschaft und der Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten.
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Prüfen der Ausführungsplanung und der Ablauf-/Terminplanung aus der Sicht von Sicherheits- und Gesundheitsschutz und ggf. Hinwirken auf Anpassungen
Beraten von Auftraggeber und Planungsbeteiligten auf Grundlage der Analyse
Koordinieren der Maßnahmen der Planungsbeteiligten in Hinblick auf Sicherheits- und Gesundheitsschutz
unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG, insbesondere
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bei der Einteilung der Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden - bei der Bemessung der Ausführungszeiten für diese Arbeiten
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Hinwirken auf das Berücksichtigen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in
Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen,
Baustelleneinrichtungsplan,
Baustellenordnung
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Erstellen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
Hinwirken auf die Aufnahme des SiGePlans in die Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen
Bekanntmachen des SiGePlans beim Auftraggeber und den Planungsbeteiligten
Unterlagen für spätere Arbeiten
Analysieren der architektonischen und technischen Planung auf Sicherheits-und Gesundheitsschutzrisiken für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
Zusammenstellen der Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Untersuchen der Planung auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken; Ausarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes.
