SiGeKo in der Planungsphase (nach §3 Nr. 2 BaustellV)

Vorankündigung

Erstellen und Übermitteln an die zuständige Behörde; Anpassen bei erheblicher Änderung

 

Einbinden von Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Analysieren der architektonischen, technischen und organisatorischen Planung auf Sicherheits- und Gesundheitsschutzrisiken:

  • Beurteilen und Bewerten von Einflüssen aus dem Baugrundstück, aus der Nachbarschaft und der Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten.

  • Prüfen der Ausführungsplanung und der Ablauf-/Terminplanung aus der Sicht von Sicherheits- und Gesundheitsschutz und ggf. Hinwirken auf Anpassungen

Beraten von Auftraggeber und Planungsbeteiligten auf Grundlage der Analyse

 

Koordinieren der Maßnahmen der Planungsbeteiligten in Hinblick auf Sicherheits- und Gesundheitsschutz unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG, insbesondere

  • bei der Einteilung der Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden - bei der Bemessung der Ausführungszeiten für diese Arbeiten

  • Hinwirken auf das Berücksichtigen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in
    Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen,
    Baustelleneinrichtungsplan,
    Baustellenordnung

 

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Erstellen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)

Hinwirken auf die Aufnahme des SiGePlans in die Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen

Bekanntmachen des SiGePlans beim Auftraggeber und den Planungsbeteiligten

 

Unterlagen für spätere Arbeiten

Analysieren der architektonischen und technischen Planung auf Sicherheits-und Gesundheitsschutzrisiken für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage

Zusammenstellen der Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheits- und Gesundheitsschutz

 

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