Verantwortung vorbeugender Brandschutz nach BayBO

Verantwortlichkeiten bei der Planung, Prüfung und Errichten von Gebäuden, die nicht baugenehmigungsfrei sind.

(Gebäudeklasse 1 bis 5 entfällt die bauaufsichtliche Prüfung des vorbeugenden Brandschutzes, wenn keine Abweichung von der BayBO)