Grundstückswertermittlung nach ImmoWertV

als geprüfter Sachverständiger (WF) für Grundstücksbewertung.

 

Wir bewerten Ihre Immobilie bei folgenden Anlässen oder

zu folgendem Zwecken:

 

- Anfangswertbestimmung

- Beleihung

- Entschädigungswertermittlung

- Erbauseinandersetzung

- Erwerb

- Unternehmensbewertung

- Veräußerung

- Versicherung

- Zwangsversteigerung

 

 

Sprechen Sie uns unverbindlich an.