EnEV / EEWärmeG
Die EnEV (Energieeinsparverordnung) ist am 01.10.2009, das EEWärmeG (Erneuerbare Energien Wärmegesetz) am 01.01.2009 in Kraft getreten.
Der Energieverbrauch bei Wohn- und Nichtwohngebäuden soll reduziert werden.
EnEV
-
gilt für Gebäude, welche unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden
-
Anlagen und Einrichtungen der heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik, sowie der Warmwasserversorgung, die beheizte oder gekühlte Gebäude versorgen
-
regelt die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten, Modernisierungen, Umbauten von Bestandsgebäuden (Wohn- / Nichtwohngebäude)
-
Mindestanforderungen an Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik und Warmwasserbereitung
-
Energieausweise (Gebäudebestand / Neubau)
-
Nachweispflichten
-
Ordnungswidrigkeiten
EEWärmegesetz
-
legt fest, dass spätestens im Jahr 2020 14% der Wärme in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen muss
-
Förderung und Nutzung erneuerbaren Energien
-
Ausbau von neuen Wärmenetzen
-
gilt für alle Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 50m², die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden
Leistungen
-
Bewertung des Gebäudebestandes (Bausubstanz)
-
Planen von Sanierungsmaßnahmen
-
Berechnen der Wirtschaftlichkeit
-
Aufzeigen der Fördermöglichkeiten
-
Planung und Überwachung der Bauabwicklung
