EnEV / EEWärmeG

Die EnEV (Energieeinsparverordnung) ist am 01.10.2009, das EEWärmeG (Erneuerbare Energien Wärmegesetz) am 01.01.2009 in Kraft getreten.

Der Energieverbrauch bei Wohn- und Nichtwohngebäuden soll reduziert werden.

 

EnEV

  • gilt für Gebäude, welche unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden

  • Anlagen und Einrichtungen der heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik, sowie der Warmwasserversorgung, die beheizte oder gekühlte Gebäude versorgen

  • regelt die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten, Modernisierungen, Umbauten von Bestandsgebäuden (Wohn- / Nichtwohngebäude)

  • Mindestanforderungen an Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik und Warmwasserbereitung          

  • Energieausweise (Gebäudebestand / Neubau)

  • Nachweispflichten

  • Ordnungswidrigkeiten

 

EEWärmegesetz

  • legt fest, dass spätestens im Jahr 2020 14% der Wärme in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen muss

  • Förderung und Nutzung erneuerbaren Energien

  • Ausbau von neuen Wärmenetzen

  • gilt für alle Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 50m², die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden

 

Leistungen

  • Bewertung des Gebäudebestandes (Bausubstanz)

  • Planen von Sanierungsmaßnahmen

  • Berechnen der Wirtschaftlichkeit

  • Aufzeigen der Fördermöglichkeiten

  • Planung und Überwachung der Bauabwicklung